Eignungs- und Orientierungspraktikum

Mit der Novellierung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG v. 12. Mai 2009) tritt eine Neuregelung der bisherigen Praxiselemente der Lehrerausbildung in Kraft. Das jetzige Eignungspraktikum (in der Regel vor dem Studium) und das jetzige Orientierungspraktikum werden zu einem neuen Praxiselement, dem „Eignungs- und Orientierungspraktikum“, zusammengelegt und in das Bachelorstudium integriert.

Das Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) ist am 07.05.2016 in Kraft getreten.

Folgende Neuregelungen werden damit verbindlich:
Mit Auslaufen des Schuljahres 2015/16 wird das bisherige Eignungspraktikum aufgehoben. Die Pflicht zum Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums beim Zugang zum Vorbereitungsdienst entfällt (LABG 2016 § 20 Absatz 11).
Die Hochschulen führen für Lehramtsstudierende, die ihr Bachelorstudium ab dem Wintersemester 2016/17 beginnen, ein Eignungs- und Orientierungspraktikum ein.

Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des Landes Nordrhein-Westfalen


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