Als Eltern/Erziehungsberechtigte verpflichten wir uns,
- unser Kind zu einem freundlichen und hilfsbereiten Umgang mit anderen Menschen anzuleiten und ihm zu vermitteln, dass Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf gar keinen Fall mit Gewalt ausgetragen werden dürfen.
- dafür zu sorgen, dass unser Kind regelmäßig und pünktlich, mit allen für den Unterricht erforderlichen Materialien versehen und durch ein häusliches Frühstück auf den Tag vorbereitet zur Schule kommt. Falls unser Kind die Schule nicht besuchen kann, werden wir es sofort durch einen Telefonanruf entschuldigen.
- uns regelmäßig durch Einsicht in die Arbeits- und Hausaufgabenhefte unseres Kindes über dessen schulische Leistungen und die Erledigung seiner Hausaufgaben zu informieren und unser Kind zur zuverlässigen Erledigung seiner Aufgaben anzuhalten.
- die schulische Entwicklung unseres Kindes ständig mit Interesse zu begleiten und zu unterstützen, z.B. durch den regelmäßigen Besuch von Elternabenden, Elternsprechtagen und sonstigen schulischen Veranstaltungen.
- unser Kind an allen schulischen Veranstaltungen (Sport- und Schwimmunterricht, Klassenfahrten, Wandertage, Schulfeiern usw.) teilnehmen zu lassen.
- die Schule über alle Entwicklungen und Probleme zu informieren, welche das Verhalten unseres Kindes in der Schule und/oder seinen Lernerfolg beeinträchtigen könnten.
- die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu unterstützen und unser Kind anzuhalten, den schulischen Regeln und den Anweisungen seiner Lehrerinnen und Lehrer zu folgen.
- für eine der Jahreszeit angemessene praktische und nicht provozierende Kleidung unseres Kindes zu sorgen.
- unser Kind beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen und es anzuhalten, in der Schule grundsätzlich nur Deutsch zu sprechen.