Das Trainingsraum-Konzept
Seit dem Schuljahr 2006/2007 ist in beiden Gebäuden unserer Schule (Hauptgebäude Westenderstraße & Filiale Bahnhofstraße) ein so genannter „Trainingsraum“ eingerichtet worden.
Mit der Einrichtung des Trainingsraums verfolgen wir folgende pädagogische Absichten:
1. Anlass für die Einführung dieser Maßnahme:
Störungen des Unterrichts durch einzelne Schülerinnen und Schüler
2. Grundlage sind die für alle verbindlichen drei Regeln:
• Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen!
• Jede Lehrerin, jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten!
• Jeder muss stets die Rechte der anderen respektieren!
3. Ziele, die durch diese Maßnahmen erreicht werden sollen:
Qualitätssicherung von Unterricht und Erziehung durch
• Gewährleistung von störungsfreiem Unterricht
• Förderung von eigenverantwortlichem Denken und Handeln der Schülerinnen und Schüler
• die Bereitschaft des Einzelnen, seine eigenen Bedürfnisse (Stören) hinter die der Gruppe (Lernen) zurück zu stellen
• respektvoller Umgang miteinander
• die Verbesserung der (Lern-)Atmosphäre im Unterricht und in der Schule
4. Zur Durchführung dieser Maßnahme:
In den neu eingerichteten Trainingsräumen steht den aus dem Unterricht verwiesenen Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit eine Lehrkraft oder ein Sozialpädagoge zur Verfügung. Diese(r) arbeitet mit den Schüler/innen, die durch wiederholtes Stören die Mitschülerinnen am Lernen hindern. Im Trainingsraum sollen diese Schüler/-innen über ihr Verhalten nachdenken. Sie sollen dann selbstständig eine Lösung finden, um wieder am Unterricht teilnehmen zu können. Sie erarbeiten schriftlich einen Plan, der ihnen die weitere Teilnahme am Unterricht gestattet.
Dies hat das Ziel, dass die Schüler/innen lernen, in eigener Verantwortung ihr Verhalten zu steuern und die Fähigkeit (zu) erwerben, sich in und mit einer Gruppe rücksichtsvoll zu verhalten, um ungestört lernen und arbeiten zu können. Diese Fähigkeiten werden in unserer heutigen Gesellschaft „Schlüsselqualifikationen“ genannt und sind überall dort unverzichtbar, wo Menschen miteinander umgehen und arbeiten, vor allem auch im späteren Berufsleben.
5. Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten:
Zur Durchführung dieser Maßnahme ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten notwendig. Die Schulleitung bittet diese in den folgenden Fällen zu einem klärenden Gespräch in die Schule, wenn ihr Kind vom weiteren Unterricht durch ein Mitglied der Schulleitung ausgeschlossen wurde, weil es
• zweimal an einem Tag in den Trainingsraum verwiesen wurde,
• sich im Trainingsraum nicht angemessen verhalten hat,
• zum 4. Mal innerhalb eines Halbjahres in den Trainingsraum verwiesen wurde. Mit dem 3. Trainingsraumbesuch werden automatisch die Erziehungsberechtigten durch ein Schreiben der Schule über das Verhalten ihrer Tochter / ihres Sohnes informiert.
Das Kind kann erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn die Eltern (Erziehungsberechtigten) vor der 1. Unterrichtsstunde des folgenden Unterrichtstages ein Gespräch mit dem zuständigen Abteilungsleiter geführt haben. In diesem Gespräch werden gemeinsam die Rahmenbedingungen für eine weitere erfolgreiche Teilnahme am Unterricht geklärt.